Das Förderprogramm "Digital Jetzt"

Investieren Sie jetzt in digitale Technologien und nutzen Sie die Förderung von bis zu 50.000€

Wer wird gefördert?

Mittelständische Unternehmen aus allen Branchen (inklusive Handwerksbetriebe und freie Berufe) mit 3 bis 499 Beschäftigten, die entsprechende Investitionen in digitale Technologien (Soft-/Hardware) oder in die Qualifikation der Mitarbeiter in Bezug auf den Umgang mit Technologien planen.

Wie wird gefördert?

Die Förderung wird in Form eines Zuschusses gewährt, der nicht zurückgezahlt werden muss. Die Auszahlung dieses Zuschusses erfolgt nach erfolgreicher Umsetzung. Die Maßnahmen müssen innerhalb von 12 Monaten umgesetzt werden. Anträge können bis einschließlich 2023 gestellt werden.

Wie sehen die Voraussetzungen aus?

Unternehmen müssen durch die Beantwortung gezielter Fragestellungen beim Förderantrag einen Digitalisierungsplan darlegen. Gefördert werden Investitionen in digitale Technologien und damit verbundene Prozesse und Änderungen im Unternehmen. Diese Investitionen müssen vom Antragsteller konkret benannt werden. Hierzu gehören insbesondere Hard- und Software, welche die interne und externe Vernetzung der Unternehmen fördern, zum Beispiel unter folgenden Aspekten: Datengetriebene Geschäftsmodelle, Künstliche Intelligenz (KI), Cloud-Anwendungen, Big Data, Sensorik, 3D-Druck sowie IT-Sicherheit und Datenschutz.

Außerdem muss das Unternehmen eine Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland haben, in der die Investition erfolgt. Das Vorhaben darf zum Zeitpunkt der Förderbewilligung noch nicht begonnen haben und muss nach der Bewilligung in der Regel innerhalb von zwölf Monaten umgesetzt werden. Das Unternehmen muss weiterhin ein Nachweis über die Verwendung der Fördermittel darlegen.

Wie hoch ist die Förderung?

Die maximale Fördersumme beträgt 50.000 Euro pro Unternehmen. Ab dem 01.07.2021 verringert sich die Quote um 10%.

  • Bis 50 Beschäftigte: 50%
  • Bis 250 Beschäftigte: 45%
  • Bis 499 Beschäftigte: 40%

Unter bestimmten Voraussetzungen kann die Förderquote erhöht werden.

Wichtige Fragen und Antworten zum Förderprogramm

Für die Antragstellung wird empfohlen, folgende Informationen und Unterlagen bereit zu halten:

  • Daten zum Unternehmen (u.a. Kontaktdaten, Zahl der Mitarbeitenden, Besitz- und Beteiligungsverhältnisse),
  • Informationen zu bisherigen Förderungen (De-minimis-Bescheinigung),
  • Informationen zum geplanten Investitionsvorhaben (siehe „Wie ist der Digitalisierungsplan zu erstellen?“),
  • Informationen zu den geplanten Investitionen (Angebot(e) externer Anbieter / Dienstleister und somit u.a. Name des externen Anbieters, Bezeichnung der Investitionsgegenstände / -leistungen, Höhe der Ausgaben),
  • Informationen zum Eigenanteil des Antragstellenden (ggf. Nutzung von Kredit- und Beteiligungsprogrammen).

Die erforderlichen Angaben zum Digitalisierungsplan (= umfassende Beschreibung des Investitionsvorhabens) werden direkt im Online-Antragstool eingetragen.

Das Antragstool führt die Antragstellenden sicher durch die aufeinander aufbauenden Themenblöcke. Angaben werden größtenteils über spezifische Auswahlmöglichkeiten und Skalen zum Ankreuzen erfasst.

In Freitextfeldern formuliert werden müssen lediglich:

  • die Beschreibung der geplanten Investitionen;
  • die Darstellung der voraussichtlichen Wirkungen der Investitionen auf die Unternehmensentwicklung.


Hierbei wird der Antragsstellende durch spezifische Leitfragen unterstützt.

Der Digitalisierungsplan beschreibt möglichst genau das beantragte Investitionsvorhaben und besteht aus folgenden drei Teilen:

  • Ausgangssituation: Darstellung des aktuellen Standes der Digitalisierung im Unternehmen (bzw. in den für die Investitionen relevanten Unternehmensbereichen) anhand einer Selbsteinschätzung;
  • Investitionsvorhaben: Darstellung des geplanten Investitionsvorhabens, der Ziele und der konkreten Verbesserungen für das Unternehmen (z.B. in Bezug auf Geschäftsmodell bzw. Geschäftsfelder, Unternehmensprozesse, IT-Sicherheit; Digitalisierungskompetenzen der Mitarbeitenden);
  • Nachhaltige Wirkung der Investition: Darstellung der voraussichtlich zu erwartenden Effekte der Investitionen auf die weitere Entwicklung des Unternehmens
    Grundlage für eine positive Förderentscheidung ist die schlüssige Gesamtdarstellung des geplanten Investitionsvorhabens.

Die geplanten Ausgaben für zuwendungsfähige Investitionen sind auf Basis von schriftlichen Nachweisen (Angebote, Kostenvoranschläge, Kostenermittlungen) zu belegen.

Bis zu einem Auftragswert von maximal 5.000 Euro ist die Ermittlung der voraussichtlichen Ausgaben über eine eigene, formlose Preisrecherche möglich. Die Ergebnisse sind über einen Auszug bspw. einer Internetseite und die Bezeichnung der Quelle zu dokumentieren und im Antragsformular hochzuladen. Bei Auftragswerten über 5.000 Euro sind Angebote mit dem Antrag vorzulegen, aus denen der Preis pro Investitionsgegenstand eindeutig hervorgeht.

Die Aufträge sind nur an externe, fachkundige und leistungsfähige Anbieter nach wettbewerblichen Gesichtspunkten und zu wirtschaftlichen Bedingungen zu vergeben. Es ist nicht notwendig, Vergleichsangebote einzureichen. In Ihren Unterlagen sind diese jedoch aufzubewahren.

Es wird empfohlen, die einzureichenden Nachweise / Angebote von dem jeweiligen externen Anbieter so aufbereiten zu lassen, dass lediglich zuwendungsfähige Ausgaben berücksichtigt sind (siehe u.a. auch „Sind Lizenzgebühren für Software sowie Leasingraten für Hardware förderfähig?“).

Die notwendigen Nachweise / Angebote sind ausschließlich über das Online-Antragstool (durch Hochladen) dem Antrag beizufügen.

Für die Dauer der Vorhabenlaufzeit können auch

  • Ausgaben für Hardware, die über Mietkauf oder Leasing finanziert werden;
  • sowie Ausgaben für Lizenzen und Systemservice-Gebühren für Software
    gefördert werden. Die Ausgaben sind im Angebot des IT-Dienstleisters auf die geplante Laufzeit aufzuschlüsseln.

Standardhardware und -software können nicht gefördert werden, weitere Informationen dazu finden Sie unter „Was sind Standardhardware bzw. -software?“.

Im Rahmen von Digital Jetzt werden Investitionen in digitale Technologien und damit verbundene Prozesse und Implementierungen gefördert. Hierzu gehören insbesondere Investitionen in Hard- und Software.

Die Investitionen in Hard- und Software sind förderfähig, wenn ein direkter inhaltlicher Bezug zum Digitalisierungsvorhaben und/oder den Förderzielen besteht, d.h. der Einsatz der Hard- und Software muss mit neuen Funktionen bzw. Verbesserungen in Hinsicht auf die bestehende Ausgangssituation der Digitalisierung im Unternehmen verbunden sein.

Die Hard- oder Software darf nicht (erstmalig) für die Grundausstattung des Unternehmens angeschafft werden. Nicht förderfähig sind zudem Ersatz- oder Routineinvestitionen, bspw. zusätzliche Computer für wachsende Mitarbeiteranzahl oder Updates von Software ohne grundlegende neue Funktionen.

Nach Abschluss des Vorhabens müssen Sie den Verwendungsnachweis beim DLR Projektträger einreichen. Den Verwendungsnachweis füllen Sie ebenfalls online aus. Der Investitionszuschuss wird nach erfolgreicher Prüfung des Verwendungsnachweises ausgezahlt.

Eine erneute Antragstellung ist erst nach Beendigung des laufenden Projektes einschließlich der abschließenden Prüfung des Verwendungsnachweises möglich. Die Prüfung des Verwendungsnachweises ist abgeschlossen, wenn die Prüfmitteilung an Sie versendet wurde.

Mehrere parallel laufende Anträge sind nicht möglich.

In die Mitarbeiterzahl gehen ein:

  • Lohn- und Gehaltsempfänger,
  • für das Unternehmen tätige Personen, die in einem Unterordnungsverhältnis zu diesem stehen und nach nationalem Recht Arbeitnehmern gleichgestellt sind sowie
  • Arbeitnehmerinnen in Mutterschutz sowie
    mitarbeitende Eigentümer und Teilhaber.

Auszubildende oder in der beruflichen Ausbildung stehende Personen, die einen Lehr- beziehungsweise Berufsausbildungsvertrag haben, sind wie Praktikanten in der Mitarbeiterzahl nicht berücksichtigt. Die Dauer der Elternzeit wird nicht mitgerechnet.

Einen Antrag können rechtlich selbstständige Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft einschließlich des Handwerks sowie der freien Berufe („eigenständige Unternehmen“) stellen, die zum Zeitpunkt der Antragstellung zwischen 3 und 499 Mitarbeitende beschäftigen.

Es ist bei der Berechnung die Anzahl der Vollzeitäquivalente (VZÄ) als Hilfsgröße anzugeben. Dies beruht auf einer Vollzeitstelle, für die eine festgelegte Stundenzahl pro Woche definiert ist. Je nach Tarifvertrag können dies bspw. 40 oder 35 Stunden sein.

Neben den Daten des eigenen Unternehmens sind auch Daten von ggfs. „verbundenen Unternehmen“ (vollständig) und in diesem Fall auch „Partnerunternehmen“ (entsprechend der Beteiligung) einzurechnen. Das Ergebnis muss unter dem angegebenen Schwellenwert für Mitarbeitende liegen.

Das Programm enthält zwei Fördermodule.

Fördermodul 1: „Investition in digitale Technologien“
Dieses Modul unterstützt Investitionen in Soft- und Hardware, insbesondere für die interne und externe Vernetzung des Unternehmens.

Gefördert werden Investitionen in digitale Technologien und damit verbundene Prozesse und Änderungen im Unternehmen. Diese Investitionen müssen vom Antragsteller konkret benannt werden. Hierzu gehören insbesondere Hard- und Software, welche die interne und externe Vernetzung der Unternehmen fördern, zum Beispiel unter folgenden Aspekten: Datengetriebene Geschäftsmodelle, Künstliche Intelligenz (KI), Cloud-Anwendungen, Big Data, Sensorik, 3D-Druck sowie IT-Sicherheit und Datenschutz.

Fördermodul 2: „Investition in die Qualifizierung der Mitarbeitenden“
Dieses Modul unterstützt Unternehmen dabei, Beschäftigte im Umgang mit digitalen Technologien weiterzubilden.

Gefördert werden Investitionen, die die Qualifizierung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Unternehmens verbessern – insbesondere bei der Erarbeitung und Umsetzung einer digitalen Strategie im Unternehmen sowie bei IT-Sicherheit und Datenschutz, aber auch ganz grundsätzlich zu digitalem Arbeiten und den nötigen Basiskompetenzen. Das Qualitätsniveau der Weiterbildungsanbieter muss durch eine Zertifizierung nach ISO 9001 oder eine Akkreditierung nach AZAV belegt sein.

Wichtig: Unternehmen können in einem oder in beiden Modulen eine Förderung beantragen.

Die Förderung wird als Zuschuss gewährt, der nicht zurückgezahlt werden muss. Die Unternehmen haben in der Regel 12 Monate Zeit, ihr gefördertes Digitalisierungsprojekt umzusetzen. Die Auszahlung des Zuschusses erfolgt nach erfolgreicher Verwendungsnachweisprüfung.

  • Standardhardware bzw. –software, die nicht direkt im Bezug zum Digitalisierungsvorhaben oder den Förderzielen stehen;
  • Ersatz- oder Routine-Investitionen, z.B. zusätzliche Computer für eine wachsende Mitarbei-terzahl oder Updates von Software ohne grundlegende neue Funktionen;
  • Erstmalige Grundausstattung mit Informations- und Kommunikationstechnologie;
  • Zusatzausgaben wie z.B. Personal-, Verwaltungs- und Reiseausgaben des antragstellenden Unternehmens;
  • Leistungen von Unternehmen, die mit dem antragstellenden Unternehmen verbunden sind – z.B. in einem Konzern der als Tochterunternehmen;
  • Einsatz von eigenen Entwicklungskapazitäten für Innovationen des antragstellenden Unter-nehmens.
    Beratungsleistungen, insbesondere zur Erstellung des Digitalisierungsplans.

Weitere Informationen zu Standardhardware bzw. –software finden Sie unter „Was sind Standardhardware bzw. –software?“

Beratungsleistungen zur Umsetzung der Digitalisierung in Ihrem Unternehmen können über das Förderprogramm „go-digital“ gefördert werden. Weitere Informationen dazu finden Sie unter „Wie ist das Verhältnis zum Förderprogramm „go-digital“?

Die beiden Förderprogramme bauen aufeinander auf, d.h. ein Unternehmen kann über „go-digital“ eine geförderte Beratung erhalten und die anschließend geplante Investition im Bereich der Hard- und Software sowie der Qualifizierung der Mitarbeitenden kann über „Digital Jetzt“ bezuschusst werden. Die Implementierung der Soft- und Hardware kann über „Digital jetzt“ gefördert werden, soweit sie nicht bereits Gegenstand der Förderung über das Programm „go-digital“ ist.

Die Bewilligung der Anträge bei „Digital Jetzt“ und „go-digital“ richtet sich nach den in den jeweiligen Förderrichtlinien beschriebenen Voraussetzungen und Bedingungen.

Noch Fragen?

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