Preise und Zahlungsbedingungen

1.   Die im Onlineshop angegebenen (Netto-)Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils bei Abrechnung gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer. Die neusta portal services GmbH wird den Steuersatz und den Betrag der Umsatzsteuer gesondert auf der Rechnung ausweisen.

2.  Die neusta portal services GmbH übersendet dem Kunden eine Rechnung in digitaler Form an die vom Kunden im Rahmen der Registrierung im Onlineshop angegebene E-Mailadresse.

3.  Der Kunde kann die Zahlung per Rechnung, per Kreditkarte oder mittels Lastschriftverfahrens vornehmen. Der Kunde kann die in seinem Kundenkonto gespeicherte Zahlungsart jederzeit ändern.

4.  Die Vergütung ist unmittelbar nach Vertragsschluss ohne Abzug zur Zahlung fällig. Wenn die Vergütung nicht zum vereinbarten Fälligkeitstermin auf dem Konto der neusta portal services GmbH gutgeschrieben ist, kommt der Kunde auch ohne Mahnung in Verzug. Der Verzugszinssatz beträgt zwölf (12) Prozentpunkte über dem Basiszinssatz nach § 247 BGB, sofern der Kunde nicht nachweist, dass der Zinsschaden der neusta portal services GmbH geringer ist. Die Geltendmachung weiterer Verzugsansprüche durch die neusta portal services GmbH ist nicht ausgeschlossen.

5.  Gerät der Kunde mit seinen Zahlungspflichten in Verzug, berechnet die neusta portal services GmbH für jede Mahnung eine angemessene Mahngebühr in Höhe von 1,20€ erhoben, es sei denn, der Kunde weist nach, dass ein Schaden nicht oder in wesentlich geringerer Höhe entstanden ist.

6.  Ist der Kunde mit seiner Zahlung mehr als 30 Kalendertage in Verzug, ist die neusta portal services GmbH nach vorheriger Ankündigung und fruchtlosem Ablauf der gesetzten Zahlungsfrist berechtigt, den Zugang des Kunden zur Software vorübergehend zu sperren bzw. die Erbringung der IT-Dienstleistungen einstweilen einzustellen. Die neusta portal services GmbH wird den Kunden über die Sperrung bzw. die Einstellung der Leistungserbringung unverzüglich unter Angabe der Gründe informieren und ihn auffordern, innerhalb der gesetzten Zahlungsfrist zu zahlen. Der Kunde bleibt auch im Falle der Sperrung bzw. Einstellung der Leistungserbringung verpflichtet, die Vergütung zu zahlen. Im Falle der Zahlung wird die Sperre aufgehoben bzw. die Leistungserbringung fortgesetzt.

7.   Ist der Kunde mit der Zahlung von zwei Rechnungen ganz oder teilweise in Rückstand, ist der gesamte noch ausstehende Restbetrag aus den Rechnungen der neusta portal services GmbH sofort zur Zahlung fällig. Solange sich der Kunde in Verzug befindet, ist er zur Vorkasse verpflichtet. Das Recht der neusta portal services GmbH zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

8.  Die neusta portal services GmbH ist berechtigt, den vereinbarten Preise erstmals nach Ablauf von zwölf (12) Monaten nach Vertragsschluss mit einer schriftlichen Ankündigung von 30 Kalendertagen zum Monatsende zu erhöhen, sofern und soweit sich die für die Bereitstellung und/oder Aufrechterhaltung des vertragsgemäßen Zustandes der Software anfallenden Kosten erhöht haben. Der Kunde hat das Recht, den Vertrag innerhalb einer Frist von sechs Wochen nach Zugang der Ankündigung einer Preiserhöhung zu kündigen.